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Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs aus Brasilien ist für alle Interessenten zugänglich.
Beim Versand aus Brasilien nach Europa betragen die Versandkosten aktuell (Stand Okt.2019):
Erfolgt die Lieferung der Urkunde per E-Mail, so fallen keine Versandkosten an.
Grundsätzlich müssen brasilianische, öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, in Brasilien mit der Apostille beglaubigt werden. Im Zweifelsfall ist eine Abklärung mit dem jeweiligen Standesamt im Land, in dem die Urkunde verwendet wird z.B. in Deutschland hinsichtlich der nötigen Beglaubigungsschritte zu empfehlen.
Mit diesem Antragsformular, haben Sie die Möglichkeit die Apostille (Beglaubigung) zu bestellen. Die Beschaffung der Apostille für Urkunden ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Für die Erteilung der Apostille ist eine weitere brasilianische Bearbeitungsstelle zuständig, für die Einholung der Apostille fallen Kanzleigebühren an.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie kurzfristig nach der Absendung des Formulars. Die Absendung des Formulars ist keine Auftragserteilung.