Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung über das Immobilienrecht in Brasilien mit Interview von Frau Mestieri-Seidl
In dem Artikel,
"Paradies für Globetrotter Niedrige Preise, lässiger Lebensstil – wer in Brasilien Immobilien erwerben will, für den ist die Gelegenheit günstig. Doch der Immobilienkauf hat seine Tücken"
berichtet die F.A.Z. am 24.03.2016 die empfohlene Vorgehensweise beim Erwerb einer Immobilie in Brasilien.
Der Artikel im F.A.Z gibt zudem ein Statement von Frau Advogada Mestieri-Seidl wieder.
Betont wurde, dass der inoffizielle Ablauf einer Transaktion vermieden werden sollte. Außerdem ist es unabdingbar davor eine sorgfältige Überprüfung der rechtlichen Lage der Immobilie durchzuführen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der rechtskonforme Kauf und Verkauf von Immobilien in Brasilien über eine notarielle Übertragungsurkunde (Escritura) erfolgt. Danach wird die notarielle Übertagungsurkunde mit der Registrierung der Urkunde im Grundbuchamt rechtskräftig bestätigt (Registro na Matrícula perante o Cartório de Registro de Imóveis). Ab diesem Moment ist die Immobilie im Namen des Käufers registriert. Die notarielle Übertragungsurkunde kann nur in Anwesenheit eines Notars oder im Grundbuchamt durchgeführt werden.
Den ganzen Artikel der F.A.Z. finden Sie hier: