Das Arbeitsrecht regelt die komplexen Beziehungen des Arbeitslebens zwischen
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat und Gewerkschaften. Eine Entscheidung kann auf
einer Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen und Arbeitsverträgen basieren. Hinzu kommen
unzählige Urteile von Arbeitsgerichten zur Auslegung des geschriebenen Rechts.
In diesen Themenfeldern werden wir für Sie tätig: