Immobilienrecht:

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Brasilien hat zahlreiche Besonderheiten im Vergleich z.B. zu einer Transaktion in Deutschland.

Viel Informalität regiert gewöhnliche Immobilientransaktionen , und die Probleme, die am meistens vorkommen, sind folgende:

  • Die Immobilien sind in der Mehrheit der Fälle nicht rechtmäßig eingetragen;
  • Es liegt oft keine Baugenehmigung vor;
  • Der Verkäufer ist oft nicht der Eigentümer;
  • Der angebotene Vertrag ist oft keinen notariellen Vertrag sondern nur einen Vorvertrag (auch wenn er beim Notar unterschrieben wird);
  • Es gibt Verbindlichkeiten gegenüber Behörden;
  • Es gibt Hindernisse für den Kauf von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen,

abgesehen von den vielen speziellen Punkten, die eine Transaktion mit einer ausländischen Person erschweren kann.

Hier können wir eine kompetente Unterstützung anbieten, um Ihnen die Sicherheit zu geben, ohne Risiken oder Mehrkosten ein Immobiliengeschäft abzuschließen:

  • Beratung nach brasilianischem Immobilienrecht;
  • Erstellung von Kontakten und Verhandlung von Konditionen mit dem Verkäufer in Brasilien;
  • Überprüfung der rechtlichen Lage einer Privat- Land- Stadt-, Gewerbe- und Touristikimmobilien;
  • Erstellung eines Gutachtens.

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die Zahlungsabwicklung nach Brasilien, die viele Hindernisse seitens der brasilianischen Zentralbank findet. Auch dabei können wir Sie unterstützen.

Zuletzt interessant ist auch die Möglichkeit mit dem Kauf einer Immobilie ein Dauervisum für Brasilien zu erhalten, falls unter anderen Voraussetzungen, ein Kapital von mindestens R$ 150.000,00 überwiesen wird. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn einige Formalitäten vor dem Kauf der Immobilie beachtet werden.

Weitere Tätigkeiten im Bereich des Immobilienrechts:

  • Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;
  • Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss und
  • Gerichtliche und außergerichtliche Immobilienstreitigkeiten.