Auflösung einer Ltda in Brasilien


Wir begleiten die Liquidation einer Gesellschaft und gewährleisten eine reibungslose Durchführung der komplexen Schritte des Liquidationsverfahrens.

Bevor eine bestehende Limitada im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalitäten beachtet werden. Das Ausscheiden der Limitada aus dem Rechtsverkehr vollzieht sich regelmäßig in den drei Stufen:

  • I. Auflösung
  • II. Liquidation
  • III.Löschung
Für die Gesellschaftsauflösung - Liquidation und Löschung in Brasilien - führt unsere Kanzlei das gesamte Verfahren direkt vor Ort durch, beispielweise:
  • 1. Auflösung einer brasilianischen Limitada
  • 2. Liquidation
  • 3. Löschung
  • 4. Vorbereitung und Überwachung aller notwendigen Dokumente
  • 5. Eintragungen
Weitere sonstige Tätigkeiten können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden:
  • 6. Dienstleistung eines Liquidators einer Gesellschaft
  • 7. Vertragsauflösung mit Mitarbeitern, Lieferanten usw.
Im Folgenden werden die jeweiligen Tätigkeiten im Einzelnen detailliert beschrieben.


1.Auflösung einer brasilianischen Limitada

Die Auflösung der Gesellschaft ist unverzüglich zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, was aber nur deklaratorische - das heißt feststellende - Wirkung hat.

Die Gesellschafter können die Gesellschaft durch Beschluss auflösen. Wir nehmen an der Gesellschafterversammlung teil, vertreten bei Bedarf die Gesellschafter und erstellen einen Beschluss.


2.Liquidation

Bei der gesellschaftsrechtlichen Liquidation erfolgt die Abwicklung durch die Liquidatoren der Gesellschaft.

Liquidator kann auch der bisherige Geschäftsführer sein. Erteilte Prokuren bleiben bestehen und werden zusammen mit den Liquidatoren im Handelsregister erfasst.

Neben der Auflösung müssen die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, was ebenso Bestandteil unseres Auftrags ist.


3.Löschung

Die Liquidation ist beendet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Die Beendigung des Abwicklungsverfahrens ist Voraussetzung für die Anmeldung des Erlöschens der Ltda im Handelsregister und damit grundsätzlich auch der Vollbeendigung der Ltda als Rechtsträgerin.

Die Liquidatoren müssen mit Beendigung der Liquidation und nachdem die Liquidationsschlussrechnung gelegt ist, den Abschluss der Liquidation zur Eintragung beim Handelsregister anmelden.

Die Endaustragung aus dem Handelsregister ist der letzte Schritt des Verfahrens.


4.Vorbereitung und Aufsicht aller notwendigen Dokumente Zwecks der Durchführung der Tätigkeiten von Ziffern 1 bis 3 werden folgenden Aufgaben erledigt:

  • Konsultationen und Kommunikation mit den entsprechenden Behörden und Ämtern.
  • Anforderung und Veranlassung der Urkunden und Negativbescheinigungen, Anträge und Formulare für Handelsregister, Finanzamt, Sozialversicherungsbehörden und Erstellung der Akte.
  • Veranlassung der Begleichung von anfallenden Gebühren.


5.Eintragungen

Die Auflösung, die Liquidation und die Löschung der Gesellschaft muss in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Notwendige Eintragungen wie die gewerberechtliche und steuerrechtliche Abmeldung, Austragung aus dem Handelsregister, Abmeldung beim brasilianischen Finanzamt werden von uns veranlasst.


Weitere sonstige Tätigkeiten:

6.Übernahme der Dienstleistung eines Liquidators einer Gesellschaft

Als allgemeine Aufgaben müssen die Liquidatoren, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten und:

  • die laufenden Geschäfte beendigen
  • die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft erfüllen
  • die Forderungen derselben einziehen und
  • das Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen
Sind die Voraussetzungen für die Verteilung des Gesellschaftsvermögens geschaffen, müssen die Liquidatoren, eine Liquidationsschlussbilanz erstellen. Aus ihr ergibt sich das zur Verteilung bestimmte Vermögen unter Berücksichtigung der verbleibenden Aufwendungen.

Liquidationseröffnung mittels Liquidationsbilanz, Liquidationsschlussrechnung, und die gesamten notwendigen Berichte und Erklärungen werden kompetent von Spezialisten bearbeitet und erstellt.

7.Vertragsauflösung mit Mitarbeitern, Lieferanten usw.

Arbeitsverhältnisse, Handelsverträge und sonstige vertragliche Vereinbarungen müssen wirksam gekündigt werden. Die gesamten Maßnahmen zur endgültigen Vertragsbeendigung kann von uns übernommen werden.

Des Weiteren können zusätzlichen Tätigkeiten beauftragt werden. Ein spezifisches Angebot für die weiteren hier nicht spezifizierten Aufgaben kann nach Feststellung des detaillierten Tätigkeitsaufwands unterbreitet werden.