Wir begleiten die Liquidation einer Gesellschaft und gewährleisten eine reibungslose
Durchführung der komplexen Schritte des Liquidationsverfahrens.
Bevor eine bestehende Limitada im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich
vorgegebene Formalitäten beachtet werden. Das Ausscheiden der Limitada aus dem Rechtsverkehr vollzieht
sich regelmäßig in den drei Stufen:
1.Auflösung einer brasilianischen Limitada
Die Auflösung der Gesellschaft ist unverzüglich zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden,
was aber nur deklaratorische - das heißt feststellende - Wirkung hat.
Die Gesellschafter können die Gesellschaft durch Beschluss auflösen. Wir nehmen an der Gesellschafterversammlung
teil, vertreten bei Bedarf die Gesellschafter und erstellen einen Beschluss.
2.Liquidation
Bei der gesellschaftsrechtlichen Liquidation erfolgt die Abwicklung durch die Liquidatoren der
Gesellschaft.
Liquidator kann auch der bisherige Geschäftsführer sein. Erteilte Prokuren bleiben bestehen und werden
zusammen mit den Liquidatoren im Handelsregister erfasst.
Neben der Auflösung müssen die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden,
was ebenso Bestandteil unseres Auftrags ist.
3.Löschung
Die Liquidation ist beendet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Die Beendigung des
Abwicklungsverfahrens ist Voraussetzung für die Anmeldung des Erlöschens der Ltda im Handelsregister und
damit grundsätzlich auch der Vollbeendigung der Ltda als Rechtsträgerin.
Die Liquidatoren müssen mit Beendigung der Liquidation und nachdem die Liquidationsschlussrechnung gelegt
ist, den Abschluss der Liquidation zur Eintragung beim Handelsregister anmelden.
Die Endaustragung aus dem Handelsregister ist der letzte Schritt des Verfahrens.
4.Vorbereitung und Aufsicht aller notwendigen Dokumente
Zwecks der Durchführung der Tätigkeiten von Ziffern 1 bis 3 werden folgenden Aufgaben erledigt:
5.Eintragungen
Die Auflösung, die Liquidation und die Löschung der Gesellschaft muss in notariell beglaubigter Form
zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.
Notwendige Eintragungen wie die gewerberechtliche und steuerrechtliche Abmeldung, Austragung aus dem
Handelsregister, Abmeldung beim brasilianischen Finanzamt werden von uns veranlasst.
6.Übernahme der Dienstleistung eines Liquidators einer Gesellschaft
Als allgemeine Aufgaben müssen die Liquidatoren, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich
vertreten und:
7.Vertragsauflösung mit Mitarbeitern, Lieferanten usw.
Arbeitsverhältnisse, Handelsverträge und sonstige vertragliche Vereinbarungen müssen wirksam gekündigt
werden. Die gesamten Maßnahmen zur endgültigen Vertragsbeendigung kann von uns übernommen werden.
Des Weiteren können zusätzlichen Tätigkeiten beauftragt werden. Ein spezifisches Angebot für die weiteren
hier nicht spezifizierten Aufgaben kann nach Feststellung des detaillierten Tätigkeitsaufwands
unterbreitet werden.