Die Zeichnung von Verteiler- und Handelsvertretungsverträgen mit Einzelpersonen und/oder
brasilianischen Gesellschaften sind Vorgehensweisen die vorläufig als Investitionsarten eingesetzt
werden können. Dadurch kann eine Analyse des brasilianischen Marktes vertieft werden. Diese Arten
gehen oft der Gründung einer direkten Präsenz voraus.
Unter anderen Fakten ist die Kosteneinsparung einer der Gründe weshalb ausländische Investoren
die Form der Verteiler- oder Handelsvertretung für die Analyse und den Einstieg in den brasilianischen
Markt wählen, ohne sich selbst auf dem Markt etablierten zu müssen.
Jedoch müssen diese Gelegenheiten zur Kosteneinsparung sehr gut erwägt werden, was sich auf
den Verlust einer direkten Kontrolle über die Einstiegsform des Produktes in den Markt und seine
entsprechenden Marktanteile bezieht.
Der Handelsvertreter führt seine Arbeit aus, stelle Anträge verschiedener möglicher Kunden
zusammen und sendet diese an das vertretene Unternehmen zur Genehmigung. Im Falle der
Genehmigung der Anträge, hat der Handelsvertreter das Anrecht auf einen Prozentsatz (Provision)
über das Geschäft, der im Voraus vertraglich festgelegt wurde, und die an die endgültige
Bezahlung vom Käufer gebunden ist, mit Ausnahme wenn der Vertrag das Anrecht auf eine
zahlungsunabhängige Provision vorsieht.
Bei den Verteilervertragen, muss der brasilianische Händler die Produkte vom ausländischen
Lieferanten beschaffen und sie im Nachhinein im brasilianischen Markt selbst vertreiben.