Erste Form der Investition: Vertreter- und Handelsverträge


Die Zeichnung von Verteiler- und Handelsvertretungsverträgen mit Einzelpersonen und/oder brasilianischen Gesellschaften sind Vorgehensweisen die vorläufig als Investitionsarten eingesetzt werden können. Dadurch kann eine Analyse des brasilianischen Marktes vertieft werden. Diese Arten gehen oft der Gründung einer direkten Präsenz voraus.

Unter anderen Fakten ist die Kosteneinsparung einer der Gründe weshalb ausländische Investoren die Form der Verteiler- oder Handelsvertretung für die Analyse und den Einstieg in den brasilianischen Markt wählen, ohne sich selbst auf dem Markt etablierten zu müssen.

Jedoch müssen diese Gelegenheiten zur Kosteneinsparung sehr gut erwägt werden, was sich auf den Verlust einer direkten Kontrolle über die Einstiegsform des Produktes in den Markt und seine entsprechenden Marktanteile bezieht.

Der Handelsvertreter führt seine Arbeit aus, stelle Anträge verschiedener möglicher Kunden zusammen und sendet diese an das vertretene Unternehmen zur Genehmigung. Im Falle der Genehmigung der Anträge, hat der Handelsvertreter das Anrecht auf einen Prozentsatz (Provision) über das Geschäft, der im Voraus vertraglich festgelegt wurde, und die an die endgültige Bezahlung vom Käufer gebunden ist, mit Ausnahme wenn der Vertrag das Anrecht auf eine zahlungsunabhängige Provision vorsieht.

Bei den Verteilervertragen, muss der brasilianische Händler die Produkte vom ausländischen Lieferanten beschaffen und sie im Nachhinein im brasilianischen Markt selbst vertreiben.