Wir vertreten unseren europäischen Mandanten kompetent und wunschgemäß bei aller in Brasilien zu
erledigen Maßnahmen zur neu Etablierung eines Unternehmens durch eine spezifisch für den Auftrag
entworfenen zweisprachige Vollmacht.
Die Vollmacht enthält daher lediglich die Ermächtigung die wir benötigen, um die Tätigkeit
durchzuführen, ohne dass der Mandant in Brasilien anwesend wird.
Die Vertretung bei allen Behörden und die Erledigung aller Maßnahmen vor Ort ist damit möglich.