Die Änderung eines Gesellschaftsvertrags aufgrund von verschiedenen Interessen der Gesellschafter,
wie die Ausschließung des ursprünglichen und für den Eintritt des neuen Geschäftsführers oder
Gesellschafters, die Erhörung oder die Senkung des Gesellschaftskapitals, u.a. muss auch formell
durchgeführt werden.
Nach der Ausarbeitung der Änderung müssen alle Eintragungen, die bereits bei der Gründung der
Firma vorgenommen wurden wieder durchgeführt werden, damit die Änderung in Kraft tritt.
Die detaillierte Beratung und Entwurf einer geeigneten Änderung eines Gesellschaftsvertrags wir von
uns auch als Tätigkeit angeboten.